Bavaria Gebäudedienstleistung GmbH – das Institut zur Prüfung von Legionellen, Ihr qualifizierter Partner im Bereich Trinkwasserhygiene und qualifizierte Spielplatzprüfung im süddeutschen Raum.
Im Bereich Spielplatzprüfung führen wir als FLL/BSFH-zertifizierter und qualifizierter Spielplatzprüfer die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176, DIN EN 1177 und SPEC 79161 durch. Dazu gehören die regelmäßige Spielplatzkontrolle, inkl. digitaler Dokumentation und Nachweis der durchgeführten Kontrollen.
Bavaria Gebäudedienstleistung GmbH ist Mitglied des Deutschen Gutachter & Sachverständigen Verband e.V. (D.G.S.V.) sowie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsaufbau e.V. (F.L.L.) und des Bundesverbandes der Spielplatzgeräte- und Freizeitanlagen-Hersteller e.V. (B.S.F.H.)
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzbetreiber im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf Ihren Anlagen verantwortlich sind. Nach der DIN Spielplatzgerätenorm werden verschiedene Prüfungsintervalle gefordert. Dazu gehören die visuelle/operative Jährliche Spielplatzkontrolle, incl. digitaler Dokumentation und Nachweis der durchgeführten Kontrollen.
Mit der Bavaria Legionellenprüfung erhalten Sie alles aus einer Hand. Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern seit dem 1. November 2011 verpflichtet, regelmäßig das Trinkwasser aus Großanlagen zur Trinkwasserwärmung auf Legionellen zu prüfen
Das Trinkwasser wird von den Wasserwerken nach den Richtlinien der Trinkwasserverordnung laufend überwacht. Trotzdem kann es auf dem Weg zu Ihrem Wasserhahn möglicherweise zu Verunreinigungen kommen. Das Trinkwasser aus Hausbrunnen (Kleinanlagen) muss ebenfalls routinemäßig auf seine Beschaffenheit überprüft werden. Das Gesundheitsamt erteilt hierzu Auflagen die von den Besitzern erfüllt werden müssen.
Die meisten Unfälle auf Spielplätzen entstehen durch nicht erkannte Mängel an Spielgeräten sowie durch ungeeigneten Spielplatzboden. Durch eine gute Planung der Spielanlage sowie durch sachgemäße Kontrolle der Spielplätze könnte das vermieden werden.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Betreiber öffentlicher Spielplätze im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf Ihren Spielplätzen verantwortlich sind. Nach der Spielplatzgerätenorm DIN EN 1176 werden verschiedene Prüfungsintervalle für Spielplatzgeräte und Spielareale gefordert. Dazu gehören die regelmäßige Spielplatzkontrolle, incl. Dokumentation und Nachweis der durchgeführten Kontrollen.
Nach der Rechtsprechung sind Spielgeräte an Häusern ab drei Wohneinheiten (z.B. Sandkasten, Wippe, Schaukel, u.v.m.) kontrollpflichtig, sobald sie regelmäßig öffentlich zugänglich sind.
Mit Bavaria als qualifizierter Spielplatzprüfer und als Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz mit Sachkundenachweis gemäß DIN EN 1176, DIN EN 1177 und SPEC 79161, bieten wir Ihnen als Spielplatzbetreiber die notwendige Sicherheit. Gerne erstellen wir für Sie als Betreiber ein individuelles Angebot für die einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen: Gesetzliche visuelle Inspektion (tägliche bis wöchentliche Spielplatzkontrolle), gesetzliche operative Inspektion (alle 1-3 Monate), gesetzliche Hauptinspektion (1x jährlich). Bei Streitigkeiten sind wir vor Gericht anerkannt.
Gemäß §823 I BGB haftet der Betreiber des Spielplatzes für die Unfallfolgen auf Spielplätzen, wenn er seiner Verkehrssicherheitspflicht nicht nachgekommen ist. Sollte der Betreiber eines Spielplatzes gegen die Nachkommpflicht verstoßen, droht dem Betreiber der Entzug seiner Gewerbeerlaubnis – unter anderem kann eine Geldstrafe angeordnet werden, bei extremen Fällen sogar eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren.
Rechtliche Grundlagen
Öffentliche Spielplätze sind die frei zugänglichen Spielplätze der Kommunen und außerdem alle Spielplätze von Wohngebäuden (außer Einfamilienhäusern), Schulen, Kindergärten, Restaurants, Einkaufszentren, touristisch genutzten Anlagen, Vereinen und Ähnlichem. Öffentliche Spielplätze und die dortigen Spielgeräte müssen in der Europäischen Union seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. In Deutschland galt davor die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Merkblätter der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung). Im Verantwortungsbereich des Spielplatzbetreibers liegen nicht nur die Errichtung und sachgemäße Aufstellung und Anordnung der Spielgeräte, sondern auch die laufende Instandhaltung und Wartung.
Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt die schwächere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger, aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.
Diese Normen (besonders die Normen 1176 und 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Die Normen bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik geben. Damit ist man letztendlich nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig, wenn man gegen eine dieser Normen verstoßen hat. Außerdem kann auch jemand bestraft werden, der die Normen einhält, und zwar z. B. wegen eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 28. Mai 2003 – 9U 7/03:
Terminierung der jeweiligen Probe Annahmestellen in den betroffenen Wohnungen.
An- und Abfahrt
Fach/sachgerechte Entnahme der Wasserproben nach DIN-EN ISO 91458 durch zertifizierte Fachkräfte ( nach Empfehlung des Umweltbundesamtes)
Fachgerechter und Sachgerechter Transport der Wasserproben in Thermoboxen
Analytik der Wasserproben durch ein nach DIN ISO 17025 akkreditiertes Labor
Auswertung der Laborberichte nach gesetzlichen Vorgabe DVGW Arbeitsblatt 551
Erstellung der Meldebescheinigung Gesundheitsbehörde bei Grenzwertüberschreitung
Versand der Prüfberichte, Protokolle, Auswertungen, Meldebescheinigungen an Auftraggeber
Automatische Terminierung bei evtl. erforderlichen Nachprobungen nach DVGW Arbeitsblatt 551
Elektronische Datenarchivierung aller Vorgänge
Wartungsvertrag, Periodisch Folgeuntersuchung in den vorgeschriebenen Zeiträumen
Weiterführende Beratung des Auftraggebers nach Objektbegehung
Bavaria Gebäudedienstleistungen GmbH
Pasteurstr.2
80999 München
Tel. 089 / 89 66 50 03
Fax. 089 / 89 66 50 02